
Anbieter oder Betreiber: Wann du unter dem EU AI Act zur Haftungsfalle wirst (3min-Impuls)- Mit Prof. Philipp Hacker
** Anbieter oder Betreiber: Wann du unter dem EU AI Act zur Haftungsfalle wirst
**
Der EU AI Act unterscheidet scharf zwischen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen und wer auf der falschen Seite landet, trägt erheblich mehr Pflichten und Haftungsrisiken. Was viele nicht wissen: Schon ein falscher Markenname kann dich rechtlich zum Anbieter machen, ohne dass du ein einziges Modell selbst entwickelt hast.
Philipp Hacker auf LinkedIn: LinkedIn - https://www.linkedin.com/in/philipp-hacker-078940257/
Anbieter, Betreiber, Verbraucher: Drei Rollen, drei Regelwerke Anbieter ist, wer ein KI-System selbst entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen auf den Markt bringt für sie gelten die strengsten Anforderungen des AI Act. Betreiber ist dagegen schlicht, wer ein bestehendes System einsetzt, etwa ein Arzt, der ein KI-Tool in seiner Praxis nutzt. Für private Verbraucher gilt der AI Act gar nicht... relevant wird er ausschließlich im geschäftlichen Kontext. Wie du versehentlich zum Anbieter wirst Wer ein bestehendes KI-System, ob Hochrisiko-System oder GPAI-Modell – unter eigenem Namen oder eigener Marke vermarktet, wird rechtlich zum Anbieter, auch ohne eine einzige Zeile Code selbst geschrieben zu haben. Das nennt sich Rechtsscheinshaftung: Du beanspruchst den Vertrauensvorsprung deiner Marke und trägst damit auch die entsprechende Verantwortung. Gleiches gilt nach überwiegender Rechtsauffassung auch dann, wenn du ein Modell spezialisierst und anschließend unter eigenem Label anbietest. Fazit Der wichtigste praktische Takeaway ist einfach: Wenn du ein bestehendes KI-Modell als eigenes Produkt vermarktest, nenn es nicht nach dir oder deiner Marke – ein neutraler Fantasiename reicht, um nicht in die Anbieterhaftung zu rutschen. Wer tiefer in die Materie einsteigen will, findet in der Studie "Simplifying EU AI Regulation" und den aktuellen Kommissions-Guidelines eine solide Grundlage.Das Recht entwickelt sich gerade im Wochentakt weiter.
Noch mehr von Birgit und Torsten Koerting ... **Das KI-Café ... jede Woche Mittwoch (>350 Teilnehmer) von 16:30 bis 18:00 Uhr ... online via Zoom .. kostenlos und nicht umsonst
**Jede Woche Mittwoch um 16:30 Uhr öffnet das KI-Café seine Online-Pforten ... wir lösen KI-Anwendungsfälle live auf der Bühne ... moderieren Expertenpanel zu speziellen Themen (bspw. KI im Recruiting ... KI in der Qualitätssicherung ... KI im Projektmanagement ... und vieles mehr) ... ordnen die neuen Entwicklungen in der KI-Welt ein und geben einen Ausblick ... und laden Experten ein für spezielle Themen ... und gehen auch mal in die Tiefe und durchdringen bestimmte Bereiche ganz konkret ... alles für dein Weiterkommen.
Melde dich kostenfrei an ... www.koerting-institute.com/ki-cafe/
Mit jedem Prompt ein WOW! ... für Selbstständige und Unternehmer
Ein klarer Leitfaden für Unternehmer, Selbstständige und Entscheider, die Künstliche Intelligenz nicht nur verstehen, sondern wirksam einsetzen wollen. Dieses Buch zeigt dir, wie du relevante KI-Anwendungsfälle erkennst und die KI als echten Sparringspartner nutzt, um diese Realität werden zu lassen. Praxisnah, mit echten Beispielen und vollständig umsetzungsorientiert.
Das Buch ist ein Geschenk, nur Versandkosten von 9,95 € fallen an. Perfekt für Anfänger und Fortgeschrittene, die mit KI ihr Potenzial ausschöpfen möchten.
Das Buch in deinen Briefkasten ... https://koerting-institute.com/shop/buch-mit-jedem-prompt-ein-wow/
Die KI-Lounge ... unsere Community für den Einstieg in die KI (>2800 Mitglieder)
Die KI-Lounge ist eine Community für alle, die mehr über generative KI erfahren und anwenden möchten. Mitglieder erhalten exklusive monatliche KI-Updates, Experten-Interviews, Vorträge des KI-Speaker-Slams, KI-Café-Aufzeichnungen und einen 3-stündigen ChatGPT-Kurs.
Tausche dich mit über 2800 KI-Enthusiasten aus, stelle Fragen und starte durch.
Initiiert von Birgit und Torsten Koerting, bietet die KI-Lounge Orientierung und Inspiration für den Einstieg in die KI-Revolution.
Hier findet der Austausch statt ... www.koerting-institute.com/ki-lounge/
Starte mit uns in die 1:1 Zusammenarbeit
Wenn du direkt mit uns arbeiten und KI in deinem Business integrieren möchtest, buche dir einen Termin für ein persönliches Gespräch. Gemeinsam finden wir Antworten auf deine Fragen und finden heraus, wie wir dich unterstützen können. Klicke hier, um einen Termin zu buchen und deine Fragen zu klären.
Buche dir jetzt deinen Termin mit uns ... www.koerting-institute.com/termin/
Weitere Impulse im Netflix Stil ...
Wenn du auf der Suche nach weiteren spannenden Impulsen für deine Selbstständigkeit bist, dann gehe jetzt auf unsere Impulseseite und lass die zahlreichen spannenden Impulse auf dich wirken.
Inspiration pur ... www.koerting-institute.com/impulse/
**Der KI-Unternehmer auf die Ohren ...
** Wenn dir diese Podcastfolge gefallen hat, dann höre dir jetzt noch
weitere informative und spannende Folgen an ...
über 500 Folgen findest du hier ... www.koerting-institute.com/podcast/
Wir freuen uns darauf, dich auf deinem Weg zu begleiten!
Das Transkript zum Nachlesen
So, und jetzt ist die Frage, wann werde ich möglicherweise vom Betreiber zum Anbieter? Wenn ich so ein Modell einsetze, selber, dann möchte ich verhindern, dass ich ausnahmsweise von der Rolle des Betreibers in die Rolle des Anbieters rutsche, denn dann müsste ich selber diesen Artikel 55 sozusagen erfüllen, und das ist etwas, was man ungern tut, wenn man nicht gerade hoch spezialisiert im Bereich AI-Safety und Compliance ist. Insbesondere stellt sich die Frage, was passiert, wenn ich ein Modell fine-tune, wenn ich es also auf eigenen Daten noch mal anpasse. Ist das etwas, was mich selbst zum Anbieter macht? Da gibt es jetzt erste, da gibt es jetzt Hinweise der Kommission, wann das der Fall ist und wann das nicht der Fall ist. Wir schauen uns noch mal ganz kurz an, wir wissen jetzt, Anbieter, das ist eigentlich, wenn ich selber entwickle, oder es entwickeln lasse, unter meinem Namen Anbieter. Betreiber ist einfach, wer es einsetzt. Das ist zum Beispiel eben der Arzt, der hat das Ding selber geschrieben, aber der setzt das ein, oder die Ärztin, und ist aber kein Verbraucher. Für Verbraucher gilt der AI-Ape nicht. Das, ja gut, ist vielleicht wichtig zu wissen, wenn man privat mal diese Modelle nutzt. Für Business-Kontexte ist das aber natürlich hochhelfernd. So, und jetzt ist die Frage, wann werde ich möglicherweise vom Betreiber zum Anbieter? Und da muss man immer zwei Konstellationen unterscheiden. Das Gesetz regelt das, der AI-Act, in Artikel 25 Absatz 1, regelt es aber nur sehr lückenhaft. Nämlich nur mit Blick auf Hochrisiko-KI-Systemen. Es regelt es eigentlich nicht mit Blick darauf, wann werde ich Anbieter eines GPI-Modells. Aber man kann das analog anwenden, hat die Kommission auch gemacht, ich habe einen großen Aussatz übergeschrieben, habe auch viel mit der Kommission gesprochen, dass, ich zeige euch jetzt mal, welche Fallgruppen es da gibt, was man sozusagen vermeiden soll. Das Erste ist, ich nehme ein schon existierendes Hochrisiko-KI-System, zum Beispiel eines, das mir Bewerber vorsortiert. Und bringe da jetzt meinen Namen oder Marke darauf an und gebe das dann raus. Dann muss ich gar nichts weiter verändern, nur weil ich meinen Namen darauf angebracht habe, werde ich selber zum Anbieter. Das ist diese berühmte Rechtsscheinshaftung. Ich nehme sozusagen, ich nehme diesen coolen Desfakto für mich in Anspruch, ist jetzt mein, mein Bosch GPT oder was auch immer, mein Unternehmens-GPT, aber eigentlich steht zwar jemand anderes dahinter, aber wenn ich das außen so mache, das ist, da kaufe ich mir mit rechtlichen Risiken. Die Frage ist, was passiert, wenn ich nicht ein existierendes Hochrisiko-KI-System nehme, sondern ein existierendes GPIE-Modell? Und jetzt packe ich da meinen Namen. Da wird man wohl sagen müssen, dass das genauso zu betrachten ist. Das ist jedenfalls, würde ich sagen, die klar überwiegende Meinung in der, in der Forschung, unter den, ja, unter denen, die, die dazu kommentieren, ist auch meine Meinung, aber die Kommission hat dazu nichts gesagt, weil es denen wahrscheinlich ein bisschen zu heiß war, aber meiner Meinung nach ist das relativ klar. Das heißt, erster Take-away, wenn ihr selber ein Modell anbieten wollt, das eigentlich auf einem anderen Modell beruht, sagen wir, in irgendeinem Open-Source-Modell oder irgendeine API und bringt es als eigenes Modell sozusagen auf den Markt, dann tut euch den Gefallen und nennt es, wenn möglich, nicht nach euch selber, sondern benennt es irgendwie anders. Einhorn, Unicorn, GPT oder sonst was. Irgendwas, was nicht euren eigenen Namen oder eure eigene Marke mit evoziert. Dann tut ihr euch den Gefallen, dass ihr dann jedenfalls nicht nach dieser Vorschrift vom Betreiber zum Anbieter werdet.