
Künstliche Intelligenz und die Einhaltung von Vorschriften - Im Gespräch mit Carsten Wittmann (3min-Impuls)
In dieser kurzen Episode dreht sich alles um die komplexen Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) im Alltag und in der kreativen Arbeit. Wie beeinflusst KI die Überwachung und welche gesetzlichen Regelungen kommen ins Spiel? Und was bedeutet es, wenn KI zur Erstellung von Inhalten verwendet wird? Diese und weitere spannende Fragen werden beleuchtet.
Carsten Wittmann:
Carsten Wittmann ist ein erfahrener Unternehmensberater und AI-Consultant mit einem breiten Background in Programmierung, Projektmanagement und Datenschutz. Als Freelancer berät er Unternehmen bei der Entwicklung und Implementierung von AI-Strategien und begleitet sie im Transformationsprozess, insbesondere im Umgang mit neuen Regulierungen wie dem EU-AI-Act. Seine fundierten Kenntnisse in Prozessoptimierung und Change-Management machen ihn zu einem gefragten Experten, wenn es darum geht, KI-Lösungen in Organisationen sicher und compliant zu integrieren.
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Das Transkript zum Nachlesen
Das sind im Prinzip die Modelle, die von großen Firmen als universelle KIs zur Verfügung gestellt werden. Die gesamte Überwachung habe ich ja auch am Ende nochmal gezeigt. Da gibt es halt verschiedene Behörden, die die Einhaltung überwachen. Und ich kann KI zum Beispiel verwenden, um Daten zu sammeln, die mir helfen, die Dokumentation richtig zu machen. Oder die Einordnung, ist es jetzt noch Hochrisiko-KI oder nicht. Dazu kann ich zum Beispiel auch KI verwenden, um die Daten dafür zusammenzubekommen. Großartig, danke. Nächste Frage, Linea? Ein bisschen länger. Gerade habe ich ein Kristall-Mandala-Malbuch mit KI erstellt und will es bei Amazon veröffentlichen. Alle Bilder sind KI-generiert. Das schreibe ich auch im Impressum. Reicht das oder muss ich da noch etwas beachten, bevor ich es veröffentliche? Würde ich hingucken, ob man die irgendwie von dort aus teilen kann. Dann wäre es gut, wenn es tatsächlich im Bild irgendwo drin ist. Nicht nur auf der Webseite, weil natürlich kann das in Umlauf gebracht werden. Ich glaube tatsächlich, ich müsste mal nachgucken, wie das mit der Kennzeichnungspflicht ist. Solange da keine Person oder Situation abgebildet ist, sondern ganz abstrakt, glaube ich, sollte man da nicht viele Schwierigkeiten mitbekommen, selbst wenn es KI-generiert ist. Ich glaube, das hängt wahrscheinlich eher sogar von den Plattformen ab, wo ich es dann verwende. Ob die sagen, sie wollen irgendwie sowas gekennzeichnet haben. Aber müsste ich tatsächlich nochmal nachgucken, ob da solche abstrakten generierten Dinge ausgeschlossen sind. Weil eigentlich, wenn es um Fake, Deepfakes und so geht, das meint ja immer irgendwelche Situationen, Orte, Personen, die dann nicht echt sind. Oder Papst in dem dicken Mantel, Wintermantel. Dankeschön, Linea. Was ist LLM? Large Language Model. Also das, was man auch aktuell als universelle KI oder Chat-GPT verwendet. Oder die anderen, die es auch gibt. Claude und Gemini und wer auch immer. Das sind im Prinzip die Modelle, die von großen Firmen als universelle KIs zur Verfügung gestellt werden. Dann, es gibt ja Menschen, die mit einer KI ein Buch schreiben. Müssen die das kennzeichnen? Puh, nach dem EU-AI-Act wüsste ich jetzt im Moment nicht. Es gibt aber andere gute Gründe, das zu tun. Also je nachdem, was ich da von der KI erstellen lasse. Und wenn das wissenschaftlichen Ansprüchen zum Beispiel genügen sollte, dann muss ich das sicherlich dokumentieren. Es gibt da auch schon Standards von der Deutschen Forschungsgemeinschaft für wissenschaftliche Arbeiten. Was da zu tun ist, was man tun darf und was nicht. Wobei die Regelungen, glaube ich, auch von Hochschule zu Hochschule aktuell noch sehr in Diskussion sind. Was Bücher angeht, ich fände es immer gut zu sagen, habe ich mit KI gemacht. Da spreche ich mir keinen aus der Krone. Ist vielleicht sogar ein Qualitätskennzeichen.